Allgemeine Geschäftsbedingungen Altenhilfekongress (AGB)

Diese AGB finden Anwendung auf den Vertrag bzgl. der Teilnahme am Altenhilfekongress des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. (DiCV)

1. Anmeldung
1.1 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht am Altenhilfekongress teilnehmen.
1.2 Die kostenpflichtige Anmeldung für den Altenhilfekongress ist ausschließlich über die Internetseite https://altenhilfekongress.caritas-regensburg.de/ möglich.
Die Anmeldung erfolgt mittels Warenkorbsystem.
Bei der Anmeldung sind die persönlichen Daten zu ergänzen. Durch Anklicken des Bottons „kostenpflichtig anmelden“ im Warenkorb wird ein verbindliches Angebot gegenüber dem DiCV abgegeben.
Nach erfolgter Anmeldung wird unverzüglich per E-Mail eine automatisierte Nachricht zur Bestätigung des Eingangs der Anmeldung versandt.
Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar. Der DiCV bearbeitet die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs.
1.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der DiCV die Teilnahme durch gesonderte E-Mail bestätigt (Anmeldebestätigung). Lehnt der DiCV einen Vertragsschluss ab, so teilt er dies ebenfalls per E-Mail mit.
1.4 Anmeldebestätigungen bzw. Absagen werden spätestens 5 Tage vor dem Altenhilfekongress versandt.
1.5 Der Vertragstext wird nicht kundenindividuell gespeichert und kann nach Abschluss des Anmeldevorgangs nicht mehr abgerufen werden. Die Inhalte werden jedoch per E-Mail in der Eingangs- bzw. Anmeldebestätigung bzw. Ablehnung zur Verfügung gestellt und können über ein E-Mail-Programm gespeichert und ausgedruckt werden.

2. Leistungen
2.1 Die Leistungen des Vertrages ergeben sich aus dem Programm zum Altenhilfekongress, das auf der Internetseite des https://altenhilfekongress.caritas-regensburg.de/ abrufbar ist.
2.2 Der DiCV behält sich vor, das Programm zu ändern.
Der DiCV behält sich zudem vor, einzelne Foren/Workshops ersatzlos zu streichen.
2.3 Die Teilnehmenden erhalten für diese Teilnahme am Altenhilfekongress eine Teilnahmebescheinigung, sofern sie das Namensschild an der Anmeldung zu Beginn des Altenhilfekongresses abgeholt haben.
Die Teilnahmebescheinigung wird an die Dienstanschrift per E-Mail versandt.

3. Rücktrittsrecht des Teilnehmenden
3.1 Der DiCV räumt ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Der Rücktritt hat in Textform per E-Mail oder telefonisch gegenüber dem DiCV zu erfolgen.
E-Mail: fobi.altenhilfe@caritas-regensburg.de
Telefon: 0941/5021109
3.2 Im Falle eines Rücktritts hat der DiCV einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld. Die Höhe der Entschädigung entspricht dem Preis für den Altenhilfekongress abzüglich ersparter Aufwendungen (soweit vorhanden).
Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass dem DiCV kein Schaden oder der dem DiCV entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigung ist.
Der DiCV verzichtet auf eine Entschädigung, wenn der Teilnehmende eine Ersatzperson stellt. Dies ist dem DiCV unverzüglich unter der oben genannten E-Mail-Adresse anzuzeigen. Die Ersatzperson hat sich darüber hinaus bei der Veranstaltung an der Anmeldung zu melden, es sei denn die Ankündigung der Ersatzperson erfolgte 5 Werktage vor dem Stattfinden des Altenhilfekongresses. Der Teilnehmende hat der Ersatzperson über diese AGB zu informieren.

4. Rücktrittsrecht des Teilnehmenden
4.1 Der DiCV ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

4.2 Der Rücktritt durch den DiCV begründet keinen Ersatzanspruch. Bereits im Voraus bezahlte Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Hausordnung und Weisungsrecht
Der DiCV führt den Altenhilfekongress in einem Tagungshaus durch. Dieses kann eine Hausordnung bzw. Regeln zur Nutzung ihrer Einrichtungen aufgestellt haben. Der Teilnehmer ist verpflichtet diese Regelungen sowie Weisungen des DiCV und/oder der Inhaber des Hausrechts zu beachten.

6. Mitschnitte und Aufzeichnungen
Videomitschnitte, Ton- & Filmaufzeichnungen jeglicher Art erfordern eine vorherige Einverständnis durch den DiCV.

7. Haftung
Der DiCV haftet für von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben uneingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der DiCV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmende vertrauen darf.
Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des DiCVs, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, es sei denn, dass der Vertrag ohne den nichtigen Teil nicht abgeschlossen worden wäre.